| Formalitäten
Vertrag Wenn die Eltern und ich uns über die Betreuung geeinigt haben, alle wichtigen Fragen besprochen wurden und alles Organisatorische geregelt wurde, kommt der Betreuungsvertrag zustande. In diesem wird die Betreuungszeit, der Urlaub und Krankheitsfall, sowie eventuelle Krankheiten oder Allergien des Kindes, festgehalten. Desweitern sind folgende Daten wichtig: · Name, Geburtsdaten des Kindes, Ihre Anschrift, Telefonnummer. · Wo sind die Eltern tagsüber zu erreichen? -Arbeitgeberadresse, Telefon, Arbeitszeiten. · Kinderarzt: Adresse, Telefon, sowie Krankenkassendaten und wer darf das Kind abholen?
Kosten · Die Betreuungskosten betragen 9 € je Stunde. Diese werden komplett vom Jugendamt und der Stadt Weinheim getragen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. (7,50€ Jugendamt, 1,50€ Stadt Weinheim) Die Eltern zahlen dann nur eine Pauschale (ähnlich die dem Kindergarten) an das Jugendamt. · Weiterhin wird eine Pauschale für Essen und Windeln, in Höhe von 10 EUR pro betreuten Wochentag, im Monat fällig. (Bei 4 Betreuungstagen in der Woche wären dies 40€ im Monat, bei 3 Betreuungstagen 30€ im Monat.) Somit müssen die Eltern ihrem Kind kein Essen, Trinken, Windeln oder Feuchttücher mitgegeben.
Zuschuss Sowohl die Stadt Weinheim, als auch das Jugendamt, bezuschussen die Betreuung für alle Kinder ab dem 01. Geburtstag. · Die Stadt Weinheim Zurzeit zahlt die Stadt Weinheim unabhängig vom Alter des Kindes und ab einer Betreuungsdauer von mindestens 5 Wochenstunden, einen Zuschuss von 1,50 € pro Stunde an uns als Tagessmütter. Quelle: www.weinheim.de · DasJugendamt § Gewährung einer laufenden Geldleistung zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege(§ 23 SGB VIII ) auf Antrag der Eltern Quelle:www.rhein-neckar-kreis.de ¨ Bis zum 3. Lebensjahr sind dies 7,50 € je Stunde (bei einer Mindestbetreuungszeit von 5Stunden pro Woche bzw. 21,5 Stunden im Monat). ¨ Die Eltern zahlen dann eine monatliche Kostenpauschale an das Jugendamt, diese ist ähnlich wie einer Kindergartenpauschale, richtet sich also nach den unter 18. jährigen Kindern im Haushalt Quelle:www.rhein-neckar-kreis.de |
Kontakt: Sabine Gudath Alte Str. 14 69469 Weinheim Oberflockenbach/Steinklingen Tel.06201/8722468 E-mail:
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